Steuerliche Behandlung von Lebensversicherungen: Wann ist sie als Einkommen zu versteuern?

Eine Lebensversicherung wird in der Steuererklärung als Einkommen betrachtet, wenn die Auszahlung in einem einmaligen Betrag erfolgt und die Versicherungslaufzeit weniger als 12 Jahre betragen hat. Zusätzlich muss der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss jünger als 60 Jahre alt gewesen sein. In diesen Fällen sind die Erträge der Lebensversicherung komplett steuerpflichtig. Jedoch gibt es einige Ausnahmen und detailliertere Regelungen, es ist daher wichtig, sich individuell beraten zu lassen.