Steuerliche Behandlung von vor 2005 abgeschlossenen Lebensversicherungen

Ja, Lebensversicherungsverträge, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, profitieren rechtlich von einer Steuerfreiheit - vorausgesetzt, die Laufzeit beträgt mindestens 12 Jahre und die Auszahlung erfolgt unter bestimmten Bedingungen. Trotzdem ist es ratsam, solche Verträge in der Steuererklärung zu erwähnen.