Wie werden Lebensversicherungen vererbt und besteuert?

Wenn eine Lebensversicherung dem Erben zugute kommt, hängt deren Besteuerung vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses ab. Bei Verträgen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, ist die Auszahlung in der Regel steuerfrei, sofern die Versicherung mindestens 12 Jahre bestand. Für Verträge, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden, gilt eine Steuerfreiheit nur dann, wenn die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr des Versicherungsnehmers oder wegen Berufsunfähigkeit erfolgt. Ansonsten werden 50% der Erträge besteuert. Bitte berücksichtigen Sie, dass dies nur eine allgemeine Information ist und im Einzelfall die Beratung eines Steuerberaters erforderlich sein kann.