Besteuerung von Kapitallebensversicherungen - Was Sie wissen müssen

Die Besteuerung von Kapitallebensversicherungen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn der Vertrag nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurde und die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr sowie mindestens 12 Jahre nach Vertragsabschluss erfolgt, sind 50% der Erträge steuerpflichtig, der Rest ist steuerfrei. Bei Auszahlungen vor dem 60. Lebensjahr sind 100% der Erträge steuerpflichtig. Die Steuerbefreiung gilt auch für Todesfalleistungen. Wenn der Vertrag vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde, sind die Erträge steuerfrei, es sei denn, sie werden vorzeitig ausgezahlt.