Steuerliche Aspekte bei der Auszahlung einer geerbten Lebensversicherung

Die Auszahlung einer geerbten Lebensversicherung kann je nach Fall steuerfrei sein. Im Allgemeinen sind Leistungen aus Lebensversicherungen, die wegen des Todes des Versicherungsnehmers fällig werden, steuerfrei. Es gibt allerdings auch Ausnahmen. So muss eine geerbte Lebensversicherung, die nach 2004 abgeschlossen wurde und bei der die Mindestlaufzeit 12 Jahre betrug und der Todesfall nach dem 60. Geburtstag eingetroffen ist, versteuert werden. Daher gilt, dass eine individuelle steuerliche Beratung unerlässlich ist.