Die Rolle von Testament und Erbfolge bei Lebensversicherungen

Wenn Sie kein Testament gemacht haben, folgt die Verteilung Ihrer Lebensversicherung der gesetzlichen Erbfolge. Zunächst profitiert der Begünstigte in der Police. Existiert dieser nicht, geht die Leistung an den Ehe- oder Lebenspartner. Bei Fehlen eines solchen, erben die Kinder. Haben Sie weder Ehepartner noch Kinder, geht die Leistung an Ihre Eltern oder Geschwister. Es ist ratsam, einen Begünstigten in der Versicherungspolice festzulegen, um sicherzustellen, dass die Auszahlung nach Ihrem Wunsch erfolgt.