Wie wird die Vererbung einer Lebensversicherung besteuert?

Die Erbschaftssteuer wird auf vererbte Lebensversicherungen angewendet, die Wertsteigerungen nach dem Todesfall enthalten. Ist der Versicherungsnehmer kein Ehepartner oder direkter Nachkomme, fällt ein Freibetrag von 20.000€ an. Für Ehepartner liegt der Freibetrag bei 500.000€ und für Kinder bis zu einer Grenze von 400.000€. Darüber hinaus variieren die Erbschaftssteuersätze je nach Verwandtschaftsgrad und Erbwert.