Vererbung einer Lebensversicherung: Funktionsweise und wichtige Aspekte

Die Vererbung einer Lebensversicherung ist relativ einfach. Zuständig ist der im Vertrag festgelegte Bezugsberechtigte. Im Todesfall erhält dieser die Versicherungsleistung. Wenn kein Bezugsberechtigter bestimmt ist, fällt die Lebensversicherung ins Erbe und wird nach den gesetzlichen Erbfolgen aufgeteilt. Es besteht auch die Möglichkeit, ein widerrufliches oder unwiderrufliches Bezugsrecht zu vereinbaren. Dabei geht es um die Verfügbarkeit der Leistung vor und nach dem Tod des Versicherungsnehmers. Um die steuerlichen Vorteile voll zu nutzen, ist es ratsam, einen Bezugsberechtigten zu benennen.