Wie funktioniert die Besteuerung der Rürup-Rente?

Die Besteuerung der Rürup-Rente funktioniert nach dem sogenannten nachgelagerten Besteuerungsprinzip. Das heißt, die Beiträge, die Sie während Ihrer Erwerbstätigkeit in die Rürup-Rente eingezahlt haben, können als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Im Gegenzug sind die Rentenleistungen im Alter dann voll steuerpflichtig. Der steuerliche Vorteil in der Einzahlungsphase wird also durch die Besteuerung in der Auszahlungsphase ausgeglichen.