Steuerabsetzbarkeit der Rürup-Rente: Höchstbeträge und jährliche Steigerungen

Die Beiträge zur Rürup-Rente sind bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuerlich absetzbar. Für das Jahr 2021 liegt dieser Höchstbetrag bei 25.787 Euro für Alleinstehende und 51.574 Euro für Verheiratete. Von diesem Betrag können 92% als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dieser Prozentsatz steigt jährlich an, bis 2025 100% der Beiträge zur Rürup-Rente steuerlich absetzbar sind.