Ist die Auszahlung der Rürup-Rente steuerpflichtig?

Ja, die Auszahlung der Rürup-Rente ist steuerpflichtig. Bei Rentenbeginn sind 90% der Rürup-Rentenleistungen steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil erhöht sich jährlich um 1%, bis ab dem Jahr 2040 die Rürup-Rentenleistungen vollständig besteuert werden. Dabei gilt der dann gültige individuelle Steuersatz.