Rürup-Rente: Flexibilität durch Beitragsgestaltung optimieren

Ja, Beiträge zur Rürup-Rente können Sie jederzeit entsprechend Ihrer finanziellen Situation ändern. Die Höhe der Beiträge hat Auswirkungen auf den Steuervorteil, da die Beiträge steuerlich absetzbar sind. Es besteht jedoch keine Beitragspflicht, das heißt, auch bei nicht gezahlten Beiträgen bleibt der Vertrag bestehen.