Kann ich meine Rürup-Rente Auszahlung vererben?

Ja, Sie können einen Erben für Ihre Rürup-Rente bestimmen, aber es gibt Einschränkungen. Gesetzlich ist festgelegt, dass nur der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie Kinder, die noch kindergeldberechtigt sind, als Erben in Betracht kommen. Insofern die Erben diese Kriterien nicht erfüllen, verfällt das angesparte Rürup Vermögen an die Versicherungsgesellschaft. Es ist ratsam, sich vorab gründlich zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.