Was passiert mit meiner Rürup-Rente, wenn ich sterbe?

Die Rürup-Rente ist nach dem Tod des Versicherungsnehmers nicht vererbbar. Allerdings kann eine Hinterbliebenenabsicherung in den Vertrag eingearbeitet werden, um den Ehepartner oder Kinder finanziell abzusichern. Damit können diese von der Rentenversicherung profitieren, selbst nach dem Tod des Versicherungsnehmers. Es ist also wichtig, bei Abschluss des Vertrages geeignete Vorkehrungen zu treffen.