Einfluss der Kapitalertragssteuer auf die Rürup-Rente in der Auszahlungsphase

In der Auszahlungsphase der Rürup-Rente müssen Sie auf die Erträge die reguläre Besteuerung durch die Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer einplanen. Da es sich bei der Rürup-Rente um eine Rentenversicherung handelt, spielt das Halbeinkünfteverfahren hier keine Rolle. Beachten Sie bitte, dass der Steuersatz individuell verschieden ist und von Ihrem zu versteuerndem Einkommen im jeweiligen Jahr abhängt.