Besteuerung der Rürup-Rente in der Auszahlungsphase

Die Rürup-Rente ist während der Auszahlungsphase als nachgelagert besteuert. Das bedeutet, dass die Rentenzahlungen, die Sie erhalten, voll beitragspflichtig zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind. Der steuerpflichtige Anteil wird jedoch nach Lebensalter bei Rentenbeginn festgesetzt und beträgt zum Beispiel für das Jahr 2020, 80%. Es steigt jährlich um 1%, bis im Jahr 2040 die gesamten Rentenzahlungen zu versteuern sind.