Welche Frist gilt für die Neuwertentschädigung bei der KFZ-Versicherung?

Ja, es gibt in der Regel eine Frist für den Antrag auf Neuwertentschädigung. Diese variiert je nach Versicherungsanbieter und Tarif, liegt aber häufig bei 6 bis 24 Monaten nach dem Kauf des neuen KFZ. Manche Anbieter bieten auch eine verlängerte Neuwertentschädigung an. Generell gilt: Je früher Sie den Antrag stellen, desto besser. Es ist empfehlenswert, sich bei unsicherheiten direkt mit Ihrer KFZ-Versicherung in Verbindung zu setzen.