Gültigkeitsdauer der Neuwertentschädigung in der Kfz-Versicherung

Die Neuwertentschädigung in der Kfz-Versicherung gilt meist für einen Zeitraum zwischen 6 Monaten bis zu 24 Monaten ab Erstzulassung des Fahrzeugs. Die genaue Dauer variiert je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif. Dies bedeutet, dass im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls innerhalb dieses Zeitraums, der ursprüngliche Kaufpreis des Fahrzeugs erstattet wird.