Neuwertentschädigung in der KFZ-Versicherung für Gebrauchtwagen

Die Neuwertentschädigung in der KFZ-Versicherung gilt in der Regel nur für Neuwagen oder jüngere Gebrauchtwagen. Die genaue Definition variiert je nach Versicherungsanbieter. Grundsätzlich bedeutet sie, dass der Versicherer im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls den ehemaligen Neuwert des Wagens anstatt des aktuellen Zeitwerts ersetzt. Die Neuwertentschädigung tritt üblicherweise innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Kauf ein, der zwischen 6 Monaten und 3 Jahren liegen kann.