Neuwertentschädigung in der Kfz-Versicherung: Abgedeckte Kosten

Die Neuwertentschädigung in der Kfz-Versicherung deckt den Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs ab, bei einem Totalschaden oder Diebstahl innerhalb eines festgelegten Zeitraums nach Erstzulassung. Dies bedeutet, die Versicherung erstattet den Preis, den Sie für ein gleichwertiges, fabrikneues Fahrzeug zahlen würden, abzüglich eines möglichen Selbstbehalts. Beachten Sie, dass die Bedingungen für die Neuwertentschädigung je nach Anbieter unterschiedlich sein können.