Wie wird die Neuwertentschädigung bei KFZ-Versicherungen berechnet?

Die Neuwertentschädigung bei KFZ-Versicherungen wird basierend auf dem Listenpreis des Autos berechnet. Dies ist der Preis, der für ein neues, baugleiches Auto zum Zeitpunkt des Schadens verlangt wird. Der genaue Betrag hängt von der individuellen Police und den vertraglichen Vereinbarungen mit der Versicherungsgesellschaft ab. Häufig beträgt die Entschädigung 100% des Neuwertes für einen bestimmten Zeitraum nach dem Kauf, der in der Regel zwischen 6 Monaten und 2 Jahren liegt.