Ist eine Neuwertentschädigung in der KFZ-Versicherung verpflichtend?

Nein, es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, eine Neuwertentschädigung in Ihrer KFZ-Versicherung zu haben. Es handelt sich dabei um eine zusätzliche Leistung, die meist in der Vollkaskoversicherung angeboten wird. Sie bewirkt, dass im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Kauf des Fahrzeugs, der Neupreis erstattet wird statt dem Zeitwert. Ob Sie diese Leistung in Ihren Versicherungsschutz aufnehmen wollen, hängt ganz von Ihren persönlichen Bedürfnissen und Ihrer Risikobereitschaft ab.