Gesetzliche Vorschriften für die Auszahlung der Rürup-Rente

Ja, es gibt gesetzliche Vorschriften für die Auszahlung der Rürup-Rente. Diese beginnt frühestens mit Erreichen des Renteneintrittsalters laut aktueller gesetzlicher Regelung - momentan bei 67 Jahren. Die Rürup-Rente muss zudem als lebenslange monatliche Rentenleistung ausgezahlt werden. Eine Kapitalabfindung oder die Auszahlung in mehreren Teilen ist dabei ausgeschlossen.