Steuerpflicht bei Erträgen aus Lebensversicherungen: Wann sind sie steuerfrei, wann nicht?

Der Ertrag aus einer Lebensversicherung ist nicht immer steuerpflichtig. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Laufzeit der Versicherung und dem Vertragsabschlussdatum. War der Abschluss vor dem 01.01.2005 und die Laufzeit beträgt mindestens 12 Jahre, sind die Erträge steuerfrei. Nach dem 31.12.2004 abgeschlossene Verträge unterliegen der Abgeltungssteuer, sind aber unter bestimmten Bedingungen (Laufzeit über 12 Jahre und Auszahlung nach dem 60./62. Lebensjahr) nur zur Hälfte steuerpflichtig.