Lebensversicherungen in der Steuererklärung richtig berücksichtigen

Lebensversicherungen spielen eine wichtige Rolle in Ihrer Steuererklärung. Renten- und Kapitallebensversicherungen sind in zwei Kategorien unterteilt. Rentenversicherungen können unter Sonderausgaben in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen werden und wirken sich direkt auf die Steuerlast aus. Kapitallebensversicherungen werden besteuert, wenn der Vertrag nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurde und die Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr und vor Ablauf von 12 Jahren stattfindet. Hier gilt die Abgeltungssteuer von 25% plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.