Was passiert bei der vorzeitigen Kündigung der Rürup-Rente?

Eine vorzeitige Kündigung der Rürup-Rente ist per Gesetz nicht möglich. Das eingezahlte Kapital steht erst ab dem Rentenbeginn zur Verfügung, in der Regel ab dem 62. Lebensjahr. Die Rentenleistungen werden dann bis zum Lebensende ausgezahlt. Sie können den Vertrag jedoch beitragsfrei stellen. Sollten Sie vor Rentenbeginn sterben, geht das Kapital nicht an die Erben über, sondern an die Rentengemeinschaft zurück, es sei denn, Sie haben die Option der Hinterbliebenenabsicherung gewählt.