Rürup-Rente kündigen: Verwendung der eingezahlten Beiträge

Wenn Sie Ihre Rürup-Rente kündigen, bleiben die bis zur Kündigung eingezahlten Beiträge in der Regel erhalten. Sie werden rechnerisch in eine lebenslange Rente umgewandelt, die ab Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung steht. Der Auszahlungsbeginn ist normalerweise das Eintrittsalter in die gesetzliche Rentenversicherung. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist beim Rürup-Vertrag nicht vorgesehen, stattdessen werden die Auszahlungen als monatliche Rente erbracht.