Ist eine Teilkündigung meiner Rürup-Rente möglich?

Eine Teilkündigung der Rürup-Rente ist in den meisten Fällen nicht möglich. Die Rürup-Rente ist speziell dafür konzipiert, dass diese während der Rentenphase ausgezahlt wird. Sie soll für den Lebensunterhalt im Alter sorgen und deshalb ist eine Auszahlung vor der Rentenphase oder eine Teilauszahlung in den meisten Fällen nicht vorgesehen. Es gibt einige Ausnahmefälle, etwa bei schwerer Krankheit oder Hartz IV-Bezug, bei denen eine vorzeitige Auszahlung möglich sein kann.