Pfändungssicherheit der Rürup-Rente auch nach Kündigung

Ja, die Rürup-Rente bietet eine umfangreiche Pfändungssicherheit. Diese bleibt auch nach Kündigung des Vertrags bestehen. Die Auszahlungen aus dem Vertrag gehören zu den so genannten unpfändbaren Bezügen. Allerdings ist eine Kündigung der Rürup-Rente generell nicht empfehlenswert, da sie mit hohen finanziellen Verlusten verbunden ist.