Kann ich meine Rürup-Rente auf eine andere Person übertragen?

Die Übertragung einer Rürup-Rente auf eine andere Person ist nicht möglich. Die Rürup-Rente ist aufgrund gesetzlicher Regelungen grundsätzlich nicht veräußerbar, nicht beleihbar und nicht vererbbar. Dies dient der Sicherstellung, dass die Rentenleistungen im Alter ausschließlich dem Rentenberechtigten zugutekommen. Zum Schutz vor Gläubigern ist die Rürup-Rente zudem bis zu einem gewissen Höchstbetrag insolvenzgeschützt.