Kann ich meine Rürup-Rente bei Insolvenz kündigen?

Eine Rürup-Rente kann im Falle einer Insolvenz nicht gekündigt werden, da sie nach Paragraph 851c ZPO als unpfändbar gilt. Eine vorzeitige Kündigung der Rürup-Rente ist generell ausgeschlossen, was für die Sicherheit der Altersvorsorge sorgt. Jedoch können bestimmte Fälle wie schwerwiegende Krankheiten Ausnahmen darstellen.