Kann ich meine Rürup-Rente kündigen? Alternativen und Optionen

Eine Kündigung des Rürup-Vertrags ist grundsätzlich nicht möglich, da er bis zum Rentenbeginn (frühestens ab dem 60. Lebensjahr) laufen muss. Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen zu beachten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Auflösung des Vertrags im Rahmen der Insolvenz oder im Todesfall möglich. Eine Alternative zur Kündigung stellt die Beitragsfreistellung dar. Hierbei leisten Sie keine Zahlungen mehr, das bisher angesparte Kapital bleibt jedoch erhalten und wird zum Rentenbeginn ausgezahlt.