Steuerliche Absetzbarkeit der Rürup-Rente nach Kündigung

Ja, Beiträge zur Rürup-Rente sind steuerlich absetzbar, auch bei einer Kündigung. Die Höhe der steuerlichen Absetzbarkeit ist abhängig von bestimmten Kriterien wie dem jährlichen Höchstbetrag und dem Einkommen des Steuerpflichtigen. Nach der Kündigung kann die Rente unter Umständen vollständig versteuert werden. Es ist empfehlenswert, einen Finanz- oder Steuerberater zu konsultieren, um die individuellen steuerlichen Auswirkungen zu ermitteln.