Können Sie Ihre Rürup-Rente kündigen und welche Alternativen gibt es?

Die Direktkündigung einer Rürup-Rente ist gesetzlich ausgeschlossen. Das liegt an der strikten Ausgestaltung als Altersvorsorgeprodukt. Dies sichert die Unverfallbarkeit der angesparten Rente, d.h. das Kapital kann nicht auf einmal ausgezahlt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Beitragsfreistellung oder eines Anbieterwechsels mittels Übertragung.